Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit der fristlosen Kündigung bei nur geringfügiger Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine
Orientierungssatz
Haben die Parteien vereinbart, daß der Verpächter bei mehrmaliger verspäteter Zahlung des Pachtzinses zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages berechtigt sei, so sind diese Voraussetzungen nur dann gegeben, wenn der vereinbarte Zahlungstermin mehrmals erheblich überschritten wird.
Fundstellen
Haufe-Index 1731405 |
NJW 1972, 1324 |
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