Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit der fristlosen Kündigung bei nur geringfügiger Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine

 

Orientierungssatz

Haben die Parteien vereinbart, daß der Verpächter bei mehrmaliger verspäteter Zahlung des Pachtzinses zur fristlosen Kündigung des Pachtvertrages berechtigt sei, so sind diese Voraussetzungen nur dann gegeben, wenn der vereinbarte Zahlungstermin mehrmals erheblich überschritten wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1731405

NJW 1972, 1324

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?