Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisüberhöhung: Bestandsschutz für eine erreichte zulässige Mietzinshöhe

 

Orientierungssatz

Verstößt eine Mietzinsvereinbarung gegen WiStrG § 5, tritt bis zur jeweiligen Höhe der sich ihr nähernden ortsüblichen Vergleichsmiete keine Heilung ein. Sinkt die ortsübliche Vergleichsmiete nach zwischenzeitlichem Anstieg wieder ab, wächst daher der Umfang der Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung (entgegen LG Berlin, 3. Dezember 1998, 61 S 110/97, NJW-RR 1999, 1386).

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738823

NJW-RR 2002, 656

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