Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Bestandsschutz für eine Mietpreisüberhöhung nach Heilung durch Vergleichsmietenanstieg

 

Leitsatz (amtlich)

Ist eine Mietpreisüberhöhung dadurch geheilt worden, daß die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen ist, genießt diese wirksam gewordene Miete keinen Bestandsschutz, so daß bei Wiederabsinken der ortsüblichen Vergleichsmiete wiederum Nichtigkeit eintritt (gegen LG Berlin, 61., 65. und 67. Kammer).

 

Orientierungssatz

Zitierungen zum Leitsatz: Entgegen LG Berlin, 3. Dezember 1998, 61 S 110/97, Grundeigentum 1999, 449; LG Berlin, 26. November 1999, 65 S 83/99 und LG Berlin, 20. Mai 1999, 67 S 456/98, Grundeigentum 1999, 1054.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736195

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