Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Vorschußanspruch des Mieters zur Mängelbeseitigung nach Vertragskündigung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei auslaufendem Mietverhältnis steht dem Mieter kein Anspruch auf Vorschuß zur Mängelbeseitigung mehr zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738888

NZM 1999, 119

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge