Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Geltendmachung des Vorschußanspruchs zur Mängelbeseitigung durch einen Mitmieter

 

Leitsatz (amtlich)

Den Anspruch auf Vorschuß der Kosten zur Mängelbeseitigung können mehrere Mieter grundsätzlich nur gemeinsam geltend machen. Auch eine Abtretung dieses Anspruchs durch einen von mehreren Mietern an den klagenden Mieter reicht nicht aus; hinzukommen muß vielmehr eine ausdrückliche Ermächtigung des anderen Mitmieters an den klagenden Mieter, den Anspruch in eigenem Namen verfolgen zu können.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737471

ZAP 2000, 3

ZMR 1999, 712

OLG-Rspr. 2000, 3

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