Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermieterhaftung für Schäden an Sachen des Mieters durch Wasser aus einer leerstehenden Nachbarwohnung und Beweislast. maßgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Zeitwertentschädigung
Leitsatz (amtlich)
1. Stehen infolge Umbauarbeiten die Hauseingangstüren offen und ist der Seitenflügel, in dem sich die Wohnung des Mieters befindet, im übrigen schon verlassen, so ist bei einem in der leerstehenden Wohnung über der Wohnung des Mieters eintretenden Wasserschaden der Vermieter verpflichtet, sich zu entlasten, daß der Schaden nicht von ihm zu verantworten ist.
2. Für die Bemessung des Zeitwertes der durch das durchlaufende Wasser beschädigten Gegenstände des Mieters ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Schadenseintritts maßgebend.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738493 |
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