Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter

 

Orientierungssatz

Ein Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen, der den Mieter entgegen AGBG § 9 unangemessen benachteiligt (weil die Renovierungsfristen angesichts des üblichen Renovierungsbedarfs zu kurz bemessen sind), macht die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam, auch wenn sprachlich getrennte Klauseln zugrundeliegen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737412

NZM 1999, 954

ZMR 1998, 705

WuM 2000, 183

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