Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhungsverlangen bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Begründung einer Betriebskostenerhöhung wegen durchgeführter Wärmedämmaßnahmen

 

Orientierungssatz

1. Bei Wärmedämmaßnahmen ist für die Wirksamkeit einer Mieterhöhung nach MHG § 3 (juris: MietHöReglG) in dieser darzulegen, in welchem Maße sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt. Dies wird in der Regel durch eine Wärmebedarfsberechnung erfolgen. Die reine Behauptung, es würden (hier) 30% Energie eingespart, ist nicht ausreichend, weil sie nicht nachvollziehbar ist.

2. Eine Gegenüberstellung der Positionen aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr reicht für die von MHG § 4 Abs 2 S 2 geforderte Erläuterung der Betriebskostenerhöhung nicht aus, da sich daraus nur ergibt, welche Positionen sich verändert haben. Der Grund der Veränderung ergibt sich daraus gerade nicht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734618

ZMR 1999, 401

IPuR 1999, 42

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