Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietzinsklage des Erwerbers einer Eigentumswohnung: Anforderungen an den Nachweis der Eigentümerstellung hinsichtlich mitvermieteter Mansardenräume

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung, zu der Mansardenräume gehören, ist nur dann als alleiniger Vermieter anzusehen, wenn er nachweist, daß die ihm als Sondereigentum verkauften Dachräume mit den Mansardenräume identisch sind.

2. Dazu ist der Aufteilungsplan einzureichen; der Beweisantritt "Beiziehung der Grundakten" ist unzulässig.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 11.04.2002; Aktenzeichen III ZR 37/01)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739808

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