Entscheidungsstichwort (Thema)

Gesundheitsgefährdung des Mieters durch asbesthaltigen Nachtstromspeicherofen

 

Leitsatz (amtlich)

Der Vermieter ist verpflichtet, asbesthaltige Nachtstromspeicheröfen auszutauschen, wenn eine Konzentration von 400 Fasern pro Kubikmeter Raumluft nachgewiesen ist.

 

Orientierungssatz

Darüber hinaus ist BGB § 539 auch weder direkt noch analog auf den mietrechtlichen Erfüllungsanspruch anzuwenden, so daß der Mangelbeseitigungsanspruch grundsätzlich ohnehin nicht verwirkt werden kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739478

WuM 1999, 35

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