Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Anforderungen an den Inhalt einer Betriebskostenabrechnung. Wohnraummiete: Umlage verbrauchsunabhängiger Heiz- und Warmwasserkosten
Leitsatz (amtlich)
1. Eine Betriebskostenabrechnung, die die für die Nutzungszeit des Mieters anfallenden Betriebskosten zwar rechnerisch richtig angibt, aber nicht klarstellt, dass diese nur auf die Nutzungszeit entfallen, ist unwirksam.
2. Die verbrauchsunabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten dürfen - mangels entsprechender Vereinbarung mit dem Mieter - nicht nach der Gradtagszahlentabelle auf ihn umgelegt werden.
3. Kosten für "Dienstleistungen" sind ohne weitere Erläuterung nicht als Betriebskosten umlagefähig.
Fundstellen
Haufe-Index 1736633 |
NZM 2001, 707 |
NJOZ 2001, 2119 |
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