Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Kein Ausschluß der Mieterhöhung bei unwirksamer Staffelmietvereinbarung vor dem 1. September 2001
Leitsatz (amtlich)
1. Auf Staffelmietvereinbarungen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, ist die alte Regelung des MHG § 10 (juris: MietHöReglG) anzuwenden.
2. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung nach MHG § 2, BGB § 558 aus.
Fundstellen
Haufe-Index 1733304 |
IWR 2002, 74 |
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