Entscheidungsstichwort (Thema)
Beurteilung einer Mietpreisüberhöhung für eine ehemals preisgebundene West-Berliner Altbauwohnung
Orientierungssatz
Bei Mietverträgen, die über eine Wohnung im West-Berliner Altbau nach dem 31.12.1994, dh dem Auslaufen der Übergangsregelung in GVW (juris: WositVerblBlnG) abgeschlossen wurden, sind Rückforderungsansprüche wegen Mietpreisüberhöhung nach den BGB §§ 134, 812 in Verbindung mit WiStG § 5 (juris: WiStrG) allein anhand der Mietspiegelwerte oder auch eines einzuholenden Sachverständigengutachtens zu ermitteln.
Dies bedeutet, daß dem Mieter regelmäßig kein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter hinsichtlich der sogenannten "preisrechtlichen zulässigen Bestandsmiete" (in der Zeit bis zum Auslaufen der Übergangsregelung in GVW) zusteht.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737755 |
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