Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflichten des Mieters zur Renovierung der Mietwohnung und zur Beseitigung von Einbauten. Inverzugsetzung durch den Vermieter
Orientierungssatz
1. Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, Einbauten, mit denen er die Mietsache versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen; das gilt auch dann, wenn zwischen Vormieter und Nachmieter eine Übernahmevereinbarung für diese Einbauten abgeschlossen worden ist, an der der Vermieter nicht beteiligt ist.
2. Die Anforderungen an eine Inverzugsetzung sind erfüllt, wenn das Schreiben des Vermieters eine Aufforderung zur Ausführung bestimmter Renovierungsarbeiten enthält; einer darüber hinausgehenden Zustandsbeschreibung bedarf es nicht.
3. Im Rechtsstreit ist der Vermieter bei Bestreiten des Mieters dagegen verpflichtet, Einzelheiten vorzutragen, aus denen die Renovierungsbedürftigkeit gefolgert werden kann.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731908 |
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