Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Zunahme des Verkehrslärms als Mangel. Wohnraummiete: Beweislastverteilung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die übliche Zunahme von Verkehr in einer Großstadt und die daraus folgende Lärmbelastung stellt keinen Mangel der Mietsache dar.

2. Anders kann es sein, wenn aus einer ruhigen Nebenstraße eine Durchgangsstraße geworden ist; dies ist vom Mieter substantiiert darzulegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737073

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