Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorrang der berechtigten Interessen des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung gegenüber gleichwertigen Härtegründen des Mieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Stehen sich bei einer Räumungsklage wegen Eigenbedarfs die Interessen des Vermieters und die Härtegründe des Mieters gleichwertig gegenüber, so ist dem Räumungsinteresse des Vermieters der Vorrang zu geben.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737161

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