Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung des Vermieters und Interessenabwägung gem der Sozialklausel: Beachtlichkeit von Härtegründen in der Person von Haushaltsangehörigen

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Bei der Interessenabwägung gemäß der sog Sozialklausel sind die Interessen von Vermieter und Mieter gleichwertig zu berücksichtigen.

2. Härtegründe in der Person von Haushaltsangehörigen sind im Rahmen der Interessenabwägung genauso beachtlich, wie wenn die Härtegründe in der Person des Mieters selbst lägen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung zu Leitsatz 2: vergleiche BVerfG, 1979-10-03, 1 BvR 614/79, NJW 1979, 2607.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735673

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