Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadenersatzanspruch des Mieters trotz freiwilligen Auszugs. Vorgetäuschter Eigenbedarf: Beweislast des Vermieters nach Neuvermietung der Wohnung an einen Dritten

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Dem Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Vortäuschung des Kündigungsgrundes steht nicht entgegen, daß der Mieter eine als formal unwirksam erkannte Eigenbedarfskündigung zum Anlaß nimmt, freiwillig die Mietwohnung zu räumen.

2. Vermietet der Vermieter nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung und Auszug des Mieters die Wohnung an Dritte, muß der Vermieter beweisen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach Räumung entfallen ist. Dabei ist es zulässig, die Vortäuschung des Kündigungsgrundes aus dem Verhalten des Vermieters oder des zum Eigenbedarf Berechtigten nach Auszug des Mieters zu schließen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung zu Leitsatz 1: Vergleiche LG Saarbrücken, 1988-12-19, 13 B S 117/88, WuM 1989, 251.

2. Zitierungen zu Leitsatz 2: Vergleiche BGH, 1958-05-08, II ZR 304/56, BGHZ 27, 236 und BGH, 1987-03-12, VII ZR 172/86, NJW 1987, 1938.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734073

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