Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung wegen unzureichenden Schallschutzes und Braunfärbung des Warmwassers. Wohnraummiete: keine Umlegungsfähigkeit von Aufzugskosten für Seitenflügel ohne Fahrstuhl. Wohnraummiete: Kürzungsrecht für Warmwasserkosten bei ungeeichten Warmwasseruhren

 

Leitsatz (amtlich)

1. Bei unzureichendem Schallschutz und unzulässig hohem Eisengehalt oder Rost im Warmwasser kann eine Minderung der Bruttokaltmiete von je 10% angemessen sein.

2. Fahrstuhlkosten können nicht auf Mieter im Seitenflügel umgelegt werden, wenn dort kein Fahrstuhl vorhanden ist.

3. Bei ungeeichten Warmwasseruhren kann die Heizkostenabrechnung für die verbundene Anlage um 15% gekürzt werden.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 12.07.2006; Aktenzeichen 5 StR 135/06)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739785

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