Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des Mieters auf Untervermietung: keine Vollstreckbarkeit bei Ersetzungsurteil unter Bedingung

 

Orientierungssatz

1. Voraussetzung für den Anspruch des Mieters auf Zustimmung zur Untervermietung ist es, daß die Person des Untermieters konkret bezeichnet worden ist (vergleiche LG Berlin, 1989-10-31, 64 S 274/89, NJW-RR 1990, 457).

2. Ein Urteil gem ZPO § 894 hat keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, wenn der Vermieter verurteilt wird, die Untervermietungserlaubnis zu erteilen "sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der der Erteilung der Erlaubnis entgegensteht", denn das Urteil hängt von einer Bedingung ab.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736135

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