Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummietverhältnis: Räumungsvergleich nach Eigenbedarfskündigung

 

Leitsatz (amtlich)

Schließen die Parteien nach einer Eigenbedarfskündigung einen Räumungsvergleich in Hinblick auf die Dauer eines Rechtsstreits, wird auch das Bestehen des Kündigungsgrundes vom Vergleich umfaßt, so daß ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs ausscheidet.

 

Nachgehend

KG Berlin (Beschluss vom 27.02.1996; Aktenzeichen 5 U 8281/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737107

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