Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Räumungsvergleich nach Eigenbedarfskündigung
Leitsatz (amtlich)
Schließen die Parteien nach einer Eigenbedarfskündigung einen Räumungsvergleich in Hinblick auf die Dauer eines Rechtsstreits, wird auch das Bestehen des Kündigungsgrundes vom Vergleich umfaßt, so daß ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs ausscheidet.
Nachgehend
KG Berlin (Beschluss vom 27.02.1996; Aktenzeichen 5 U 8281/95) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1737107 |
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