Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verlängerungsklausel im befristeten Mietvertrag. Wohnraummiete: außerordentliche Vertragskündigung wegen Mietpreisüberhöhung. Wohnraummiete: Erhebung eines "Schlüsselpfandes" zusätzlich zur Kaution

 

Orientierungssatz

1. Eine Formularklausel im befristeten Mietvertrag, nach der sich das Mietverhältnis um jeweils ein Jahr verlängert, wenn es nicht binnen einer bestimmten Frist gekündigt wird, ist wirksam.

2. Eine Mietpreisüberhöhung im Sinne von WiStG § 5 (juris: WiStrG), dh eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20%, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des Mieters.

3. Die Erhebung eines sogenannten "Schlüsselpfandes" verstößt gegen BGB § 550b Abs 1, wenn daneben eine Kaution von drei Nettomieten hinterlegt worden ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738892

NZM 1999, 305

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