Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragskündigung wegen ständiger unpünktlicher Mietzahlung. Voraussetzungen einer konkludenten Änderung des Fälligkeitstermins
Leitsatz (amtlich)
1. Eine fristlose Kündigung des Vermieters wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter trotz Abmahnung innerhalb eines Jahres mindestens dreimal unpünktlich zahlt.
2. Eine konkludente Abänderung des Fälligkeitstermins setzt voraus, daß der Mieter längere Zeit den Mietzins zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tag oder Woche) zahlt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734680 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen