Entscheidungsstichwort (Thema)
Pflicht des Mieters zur Duldung eines Kabelfernsehanschlusses
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Der Mieter muß den Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen dulden.
2. Ein Kabelfernsehanschluß stellt eine Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache dar.
3. Maßgeblich hierfür ist die Anschauung des durchschnittlichen Mieters; persönliche und finanzielle Interessen des gegenwärtig betroffenen Mieters sind unbeachtlich.
Fundstellen
Haufe-Index 1732252 |
NJW 1983, 948 |
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