Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht des Mieters zur Duldung eines Kabelfernsehanschlusses

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Der Mieter muß den Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen dulden.

2. Ein Kabelfernsehanschluß stellt eine Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache dar.

3. Maßgeblich hierfür ist die Anschauung des durchschnittlichen Mieters; persönliche und finanzielle Interessen des gegenwärtig betroffenen Mieters sind unbeachtlich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732252

NJW 1983, 948

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