Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietrecht: Zulässige Zustimmungsklage ohne konkrete Angabe der Gebäudebestandteile)
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Ein Zustimmungsbegehren zur Mieterhöhung gemäß MHG § 12 Abs 1 (juris: MietHöReglG) ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen.
2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
Fundstellen
Haufe-Index 1739519 |
MDR 1997, 138 |
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