Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Vereinbarung von Modernisierungszuschlägen - Anforderung an Mieterhöhungserklärung. BMietG1 §

 

Orientierungssatz

1. Modernisierungszuschläge können grundsätzlich nur dann als vereinbart angesehen werden, wenn sich aus dem Mietvertrag ein Hinweis ergibt, daß in dem vereinbarten Mietzins bereits Wertverbesserungszuschläge enthalten sind.

2. Eine Mieterhöhungserklärung gemäß BMietG 1 § 18 ist nur dann wirksam, wenn die für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufgeschlüsselt und die Verteilerschlüssel und der daraus ermittelte Anteil des Mieters dargelegt werden (so auch LG Berlin, 1984-07-03, 29 S 18/84, MM, Nr 9, 13 und 1986-07-03, 62 S 216/83).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737174

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