Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Kostenpauschale für Mahnschreiben bei Mietzinsverzug. Wohnraummiete: Abtretung von Mietforderungen an den Grundstückserwerber. Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Besitzeinräumung gegen den Grundstückserwerber. Wohnraummiete: Heilung einer unwirksamen Vertragskündigung durch Grundbucheintragung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Kosten für Mahnschreiben können nicht pauschal mit 5 DM pro Schreiben angesetzt werden.

2. In der Regelung über den Nutzen- und Lastenwechsel im Kaufvertrag über das vermietete Grundstück liegt zugleich die Abtretung der ab Nutzenübergang entstehenden Mietzinsforderungen.

3. Der Mieter hat gegen den in den Mietvertrag als Vermieter eintretenden Erwerber einen Anspruch auf Besitzeinräumung an der vermieteten Wohnung, solange diese noch nicht wirksam gekündigt ist. Die von dem Erwerber vor seiner Eintragung in das Grundbuch ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses wird auch nicht durch seine Eintragung in das Grundbuch geheilt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738882

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