Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung eines mitvermieteten Gartenteils
Leitsatz (amtlich)
Die Teilkündigung gemäß BGB § 564 Abs 2 Nr 4 ist auch hinsichtlich eines mitvermieteten Gartenteils zulässig.
Der Widerspruch des Mieters gegen die insoweit dem Vermieter erteilte Baugenehmigung hindert nicht die Teilkündigung.
Fundstellen
Haufe-Index 1734175 |
ZMR 2002, 118 |
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