Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertraglich vereinbarte Ersatzmieterklausel

 

Orientierungssatz

Die mietvertraglich vereinbarte Ersatzmieterklausel "Mieter ist berechtigt, einen Nachfolger zu benennen, der 1) gut beleumundet sein muß, 2) in guten und sicheren finanziellen Verhältnissen leben muß und 3) die Wohnung mit maximal 3 Personen nutzt" verpflichtet den Vermieter nicht, mit dem vom Mieter benannten Nachmieterinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732225

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