Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung trotz unwirksamer Staffelmietvereinbarung. Mieterhöhung: Abweichung von landgerichtlicher Entscheidung als Vorlegungsfall

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Anspruch auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen wird durch eine unwirksame Staffelmietzinsvereinbarung nicht beschränkt.

2. Die Absicht, von einer anderen landgerichtlichen Entscheidung abweichen zu wollen, verpflichtet nicht in jedem Fall, einen Rechtsentscheid einzuholen.

 

Orientierungssatz

Zitierungen zu Leitsatz 1: So auch LG Berlin, 1992-02-11, 65 S 112/91; Abgrenzung LG Bonn, 1992-03-12, 6 S 453/91, WuM 1992, 199.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732528

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