Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Anforderungen an die Begründung der Eigenbedarfskündigung. Eigenbedarfskündigung: Zurückweisung der Schriftsatzkündigung mangels Vollmacht

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Begründung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs in dem Kündigungsschreiben richtet sich allein nach dem darin von dem Vermieter definierten Bedarfsgrund.

2. Die im Schriftsatz (hier Klageschrift) von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht im Namen seines Mandanten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenpartei wirksam gem BGB § 174 selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739200

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