Entscheidungsstichwort (Thema)

Staffelmietvereinbarung neben einer sonstigen Mieterhöhungsmöglichkeit im Formularmietvertrag. Mietminderung wegen Unbenutzbarkeit einer Terrasse. Mietvertragskündigung wegen Verzögerung von Instandsetzungsarbeiten durch den Vermieter

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die gleichzeitige Vereinbarung einer Staffelmiete und einer Mieterhöhungsmöglichkeit nach dem MHG (juris: MietHöReglG) ist unwirksam, so daß die Erhöhungen nach der Staffelmietvereinbarung nicht eintreten.

2. Zur Höhe der Minderung bei unbenutzbarer Terrasse (10-20%).

3. Führt der Vermieter Instandsetzungsarbeiten nicht zügig durch, kann der Mieter wegen der dadurch verursachten Beeinträchtigungen nach Fristsetzung das Mietverhältnis fristlos kündigen.

 

Orientierungssatz

Die Unbenutzbarkeit einer Terrasse trifft den Mieter in den Wintermonaten nicht so schwer wie in den Sommermonaten. Von daher ist eine Mietzinsminderung für die Wintermonate um 10% und für die Sommermonate um 20% angemessen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733749

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