Entscheidungsstichwort (Thema)
Mangel der Mietsache. Leistungsverweigerungsrecht und Schadensersatzanspruch des Mieters
Orientierungssatz
1. Solange der Vermieter die Verpflichtung zur Übergabe der Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand nicht erfüllt (hier: feuchte Räume trotz vereinbarter Trockenheit der für den Verkauf von Musikinstrumenten bestimmten Räumen), steht dem Mieter nach BGB § 320 ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2. An die ausdrückliche Erklärung, der Zustand der Mieträume sei vertragsgemäß, muß sich der Mieter auch dann festhalten lassen, wenn tatsächlich noch Mängel vorhanden sind. Ein Mietminderungsrecht ist ausgeschlossen.
3. Der Klage auf Ersatz vorprozessualer Gutachterkosten fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können (so auch LG Berlin, 1987-03-21, 64 S 490/86, Grundeigentum 1987, 683).
Fundstellen
Dokument-Index HI1734977 |
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