Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässige Mietvertragsklausel. Kosten zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes. rückwirkende Geltendmachung des Wertverbesserungszuschlags

 

Orientierungssatz

1. Folgende formularmäßige Vereinbarung im Mietvertrag ist gemäß AGBG § 9 unwirksam: "Der Mieter hat die töpfermäßige Reinigung der Öfen bis zur Schornsteineinführung auf seine Kosten ausführen zu lassen.

2. Aufwendungen des Mieters zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache sind keine notwendigen Verwendungen im Sinne des BGB § 547; insoweit können Ansprüche nur aus BGB § 538 Abs 2 hergeleitet werden.

3. Bei unstreitigem Wertverbesserungszuschlag kann der Vermieter aufgrund der Mietpreisgleitklausel ohne besondere Ankündigung gemäß BMietG 1 § 18 Abs 3 S 1 den Wertverbesserungszuschlag bis zu 3 Monate rückwirkend verlangen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732092

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