Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Voraussetzung der Umlegung von Betriebskosten
Leitsatz (amtlich)
Der Vermieter kann nur bei einer eindeutigen mietvertraglichen Regelung Betriebskosten auf den Mieter umlegen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734730 |
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