Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Betriebsbedarfs alsbald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Leitsatz (amtlich)

Kündigung nach BGB § 565c "alsbald" nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Orientierungssatz

Zwar ist bei einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs für die Wohnung als Hausmeisterwohnung nicht erforderlich, daß die Kündigungsgründe bereits im Kündigungsschreiben selbst im einzelnen konkretisiert werden; vielmehr reicht es aus, wenn sich der geltend gemachte Betriebsbedarf im Laufe des Rechtsstreits konkretisiert.

Die Kündigung muß jedoch alsbald nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden (hier: nach einer angemessenen Überlegungszeit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736301

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