Entscheidungsstichwort (Thema)

Rückwirkende Umlage von Betriebskostenerhöhungen für ehemals preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin. Anforderungen an eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten für Modernisierungsmaßnahmen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Für ehemals preisgebundenen Altbau in Berlin können auch ohne vertragliche Vereinbarungen Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter umgelegt werden.

2. Eine rückwirkende Umlage setzt eine Erhöhung der Betriebskosten insgesamt voraus.

3. Gleichbleibende Posten der Erhöhungserklärung bedürfen keiner Erläuterung.

4. Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten für Modernisierungsmaßnahmen setzt voraus, daß diese im einzelnen mitgeteilt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738472

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