Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialer Wohnungsbau: Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung. Sozialer Wohnungsbau: Aufrechnung von Betriebskostenforderung gegen Heizkostenguthaben

 

Orientierungssatz

1. Bei einer Betriebskostenabrechnung im Sozialen Wohnungsbau ist die Gegenüberstellung der Betriebskosten des Vorjahres nicht in jedem Fall erforderlich.

2. Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738252

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