Entscheidungsstichwort (Thema)
Abschluß eines Mietvertrages durch den Hausverwalter
Orientierungssatz
Der Verwalter des Hauseigentümers, der im Kopf des Mietvertrages als Vermieter angegeben ist, gilt nur dann als Vertreter des Eigentümers, wenn er in dem Vertragsrubrum mit dem Zusatz "bevollmächtigt" aufgeführt ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732947 |
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