Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragsrecht: Angabe weiteren Grundbesitzes im Kündigungsschreiben einer Eigenbedarfskündigung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Im Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs muß der Vermieter weiteren Grundbesitz offenlegen und darlegen, weshalb der Eigenbedarf dort nicht befriedigt werden kann.
Fundstellen
Dokument-Index HI1738717 |
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