Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Angabe weiteren Grundbesitzes im Kündigungsschreiben einer Eigenbedarfskündigung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs muß der Vermieter weiteren Grundbesitz offenlegen und darlegen, weshalb der Eigenbedarf dort nicht befriedigt werden kann.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738717

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