Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.361.446,40 € zu zahlen nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB aus einem Betrag von 557.318,91 € ab dem 22.06.2004 sowie aus einem weiteren Betrag von 804.127,49 € ab dem 01.08.2007.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger alle weiteren materiellen Schäden, die aus der fehlerhaften Behandlung im Dezember des Jahres 1993 resultieren, zu ersetzen, soweit die dahingehenden Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 61 %, die Beklagten 39 %.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am 27.10.1975 geborene Kläger erlitt am 28.11.1993 im Rahmen eines Fußballspiels eines Sportverletzung, und zwar ein Distorsionstrauma des linken Kniegelenkes. Aufgrund seiner Knieverletzung stellte sich der Kläger am 29.11.1993 in der ambulanten Sprechstunde der Chirurgischen Abteilung der Städtischen Kliniken C. vor, deren damaliger Chefarzt der Beklagte zu 1) war und der auch in die weitere Behandlung des Klägers mit eingebunden war. Die Beklagte zu 2) ist deren Trägerin. Aufgrund des klinischen Verdachtes einer vorderen Kreuzbandruptur erfolgte dort noch am selben Tag die stationäre Aufnahme des Klägers zur weiteren Behandlung. Nach einem vorangegangenen ärztlichen Aufklärungsgespräch, welches anhand eines standardisierten Aufklärungsbogens erfolgte, wurde bei dem Kläger am 01.12.1993 eine Operation des linken Kniegelenkes durchgeführt, die mit einer diagnostischen Arthroskopie eingeleitet wurde. Hierbei wurde ein intraligamentär gerissenes vorderes Kreuzband festgestellt, das hintere Kreuzband war intakt. Im äußeren lateralen Gelenkabschnitt war ein luxierter und eingeklemmter Außenmeniskus-Korbhenkel beschrieben, der sich nicht zurückverlagern ließ. Die Knorpelverhältnisse an Ober- und Unterschenkel stellten sich als unauffällig dar. Im weiteren Operationsverlauf wurde der vordere Kreuzbandstumpf reseziert. Aufgrund einer eingetretenen intra operativen Blutungssituation, die den arthroskopischen Eingriff unübersichtlich machte, wurde der Außenmeniskus-Korbhenkelriss über einen offenen Gelenkeingriff reseziert und entfernt. Anschließend erfolgte die ausgiebige Spülung des Gelenkes, dann die Einlage zweier Redon-Drainagen. Das Gelenk wurde schichtweise verschlossen und steril verbunden.
Der postoperative Verlauf gestaltete sich bis zum 10.12.1993 zunächst komplikationslos. Ab dem 10.12.1993 wurden im Krankheitsverlauf Fieber bis 37,9 ° sowie eine gerötete Wunde dokumentiert. Es erfolgte eine Antibiotikagabe mit Refosporin 3 x 2 g intravenös; ferner wurde eine Kniegelenkspunktion am Abend des 10.12.1993 durchgeführt. Dabei wurden 7 ml trüb-seröses Sekret gewonnen, welches mikrobiologisch untersucht wurde.
Daraufhin wurden am 11.12.1993 eine erneute Arthroskopie, Gelenkspülung, Anlage einer Saug-Spüldrainage und eine offene Wundrevision im Bereich der lateralen Gelenkeröffnung durchgeführt. Im OP-Bericht vom 11.12.1993 wurde unter anderem vermerkt, dass in den letzten drei Tagen ein zunehmender Kniegelenkerguss aufgetreten sei, der aber nicht von einer Rötung oder Überwärmung des Kniegelenkes begleitet war. Die bakteriologische Untersuchung der Abstrichproben ergab zwei verschiedene Keime im Kniegelenkspunktat. Die am Vortag der Revisionsoperation eingeleitete Antibiotikatherapie mit Refosporin wurde bis zum 14.12.1993 intravenös fortgesetzt und anschließend auf Tarivid oral umgestellt. Am vierten postoperativen Tag kam es jedoch zu einer deutlichen Fiebererhöhung bis auf 38,7 ° mit nachfolgend dokumentierten subfebrilen Temperaturspitzen und wiederholt nachgewiesener Keimbesiedelung.
Am 22.12.1993 wurde die Indikation zur offenen Gelenkinnenhautentfernung (Synovektomie) gestellt und der Eingriff am 23.12.1993 durchgeführt. Laut OP-Bericht war die Gelenkinnenhaut massiv entzündlich verändert und gewuchert. Im Gelenk fanden sich jedoch weder Eiter noch Fibrinflocken. Eine ausgedehnte Synovektomie wurde durchgeführt. Weiterhin wurde ein Abstrich entnommen und Synovialgewebe zur histologischen Untersuchung eingesandt. Durch die Entfernung weiterer Gelenkinnenhautanteile konnte die präoperative Beweglichkeit von 0/30/45 ° auf postoperativ 0/0/130 ° gesteigert werden. Es erfolgte eine ausgiebige Spülung des Gelenkes. Nach Gelenkverschluss wurde eine sofortige Mobilisierung mit einer Bewegungsschiene eingeleitet. Postoperativ konnte kein Keimwachstum mehr verzeichnet werden. Es kam zu einem sukzessiven Absinken der zuvor bestandenen subfebrilen Temperaturen.
Trotz intensiv durchgeführter Krankengymnastik kam es zu einer Verschlechterung der Kniegelenksbeweglichkeit, so dass am 07.01.1994 eine Narkosemobilisierung durchgeführt wurde. Unter Fortsetzung der intensiven krankengy...