Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungslast des Vermieters bei Kündigung wegen Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung einer Eigentumswohnung

 

Orientierungssatz

1. Beabsichtigt der Vermieter den Verkauf einer Eigentumswohnung, so muß seine auf die Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gestützte Kündigungserklärung derart konkret sein, daß dem Mieter eine sachliche Nachprüfung möglich ist, und er in der Lage versetzt wird, rechtzeitig gegebenenfalls erforderliche Schritte zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen.

2. Bei der Prüfung der Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks - wozu auch das Wohnungseigentum gehört - sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters zu berücksichtigen. Eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks setzt voraus, daß dem Vermieter ein berechtigtes Interesse an dem angestrebten Verwertungsgeschäft zuerkannt werden kann, wobei es nicht ausreicht, daß die beabsichtigte Verwertung lediglich eine besonders günstige Gelegenheit für den Vermieter darstellt.

3. Daneben muß die Fortsetzung des Mietverhältnisses und eine dadurch möglicherweise verhinderte angemessene Verwertung zu erheblichen Nachteilen des Vermieters führen. Auch zur Beurteilung der Nachteile muß im Einzelfall auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vermieters zurückgegriffen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735770

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