Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentümergemeinschaft: Zugehörigkeit von Estrich und Fußbodenheizung zum Gemeinschaftseigentum
Orientierungssatz
Eine Fußbodenheizung ist Teil des Gemeinschaftseigentums, da der Estrich, in dem sie verlegt ist, ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehört.
Fundstellen
Dokument-Index HI1739062 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen