Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentümergemeinschaft: Zugehörigkeit von Estrich und Fußbodenheizung zum Gemeinschaftseigentum

 

Orientierungssatz

Eine Fußbodenheizung ist Teil des Gemeinschaftseigentums, da der Estrich, in dem sie verlegt ist, ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehört.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739062

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