Entscheidungsstichwort (Thema)

Vermeidbare Verschlechterung der Mietwohnung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ist mit der Modernisierung eine vermeidbare Verschlechterung der Mietsache in Einzelbereichen gegeben, so ist der Mieter grundsätzlich berechtigt, die Wiederherstellung eines der früheren Gebrauchstauglichkeit entsprechenden Wohnungszustandes zu verlangen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736916

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