Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Selbstvornahmerecht des Mieters zur Schönheitsreparatur aufgrund Kostenquotenklausel bei Endrenovierung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Enthält der Mietervertrag als Regelung der Schönheitsreparaturen bei Vertragsende eine Kostenquotenklausel mit einem Selbstvornahmerecht des Mieters, so braucht der Mieter sein Selbstvornahmerecht nicht vor der Mitteilung des Kostenvoranschlags zu erklären.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735792

WuM 2001, 484

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