Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

 

Leitsatz (amtlich)

Wenn die vom Bauträger eingesetzte erste Verwalterin bei gesellschaftsrechtlicher Verflechtung mit dem Bauträger Fristsetzungen und Weisungen der Eigentümergemeinschaft mißachtet und Abbuchungen eigener Verbindlichkeiten vom Konto der Eigentümer zuläßt, ist die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages und die Abberufung der Verwalterin gerechtfertigt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738456

ZMR 2001, 148

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