Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungsvermittlung: Entgeltanspruch eines Wohnungseigentumsverwalters

 

Orientierungssatz

Bei einem Wohnungseigentumsverwalter, der nur mit der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß WoEigG § 27 beauftragt ist, liegt keine Verflechtung mit einem einzelnen Wohnungseigentümer vor. Er ist daher kein Verwalter iSv WoVermittG § 2 Abs 2 Nr 2 (juris: WoVermRG) und kann daher Entgelt für die Vermittlung eines Mietvertrages verlangen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732876

NZM 2000, 150

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