Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungsvermittlung: Entgeltanspruch für Vermittlung kurz vor dem avisierten Beginn einer Verwaltertätigkeit

 

Orientierungssatz

Der Makler, der dem Vermieter den Erwerb des Wohnungseigentums vermittelt hat, von diesem mit der Vermietung beauftragt wurde und mit Beginn des Mietverhältnisses als Verwalter tätig werden soll, ist schon vor dem vereinbarten Beginn der Verwaltertätigkeit als tatsächlicher Verwalter anzusehen. Für die Vermittlung des Mietvertrages steht ihm deshalb gemäß WoVermittG § 2 Abs 2 Nr 2 (juris: WoVermRG) kein Entgeltanspruch zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732873

NZM 2000, 150

WuM 2000, 381

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