Entscheidungsstichwort (Thema)

Prozeßführungsbefugnis des Verwalters einer Eigentumswohnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Verwalter der vermieteten Eigentumswohnung, der die Mietangelegenheiten weitgehend für den im Hintergrund stehenden Eigentümer regelt, ist aufgrund ihm erteilter Hausverwaltervollmacht aus gewillkürter Prozeßstandschaft prozeßführungsbefugt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738199

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