Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Mietminderung wegen eines Wasserschadens in einer Einzimmerwohnung
Orientierungssatz
Sind Wände und Teppichboden eines Einzimmerappartements in einem Bereich von 2 bis 3 qm aufgrund eines Wasserrohrbruchs durchfeuchtet, rechtfertigt dies während der Zeit der Austrocknung eine Mietminderung in Höhe von 50%. Macht der Mieter darüber hinaus Schadensersatzansprüche wegen Schäden an Einrichtungsgegenständen geltend, muß er Art und Umfang der angeblichen Feuchtigkeitsschäden sowie den Zeitpunkt des Schadenseintritts konkret darlegen.
Fundstellen
Haufe-Index 1735555 |
ZMR 2003, 840 |
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